Energetische Sanierung: Welche Auswirkungen hat das Gebäudeenergiegesetz?
Die Neuerungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind ein Thema, das die Immobilienwirtschaft derzeit stark beschäftigt und sowohl für Eigentümer als auch für Interessenten von großer Bedeutung ist. Es bringt Veränderungen mit sich und stellt neue Anforderungen an die Energienutzung von Gebäuden. Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick über das GEG und erläutern, was dieses Gesetz genau beinhaltet und welche Auswirkungen es auf den Immobilienmarkt hat.
Was ist das GEG?
Das GEG ist im Jahr 2020 in Kraft getreten und fasst die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zusammen. Mit dem Ziel, den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken und die Energiewende voranzutreiben, enthält das GEG verbindliche Vorgaben zu verschiedenen Aspekten der energetischen Gebäudesanierung.
Welche Rolle spielt das GEG bei energetischen Sanierungen?
Die energetische Gebäudesanierung spielt im Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine entscheidende Rolle. Bei der energetischen Sanierung geht es darum, den Energieverbrauch eines Gebäudes zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen. Dabei werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.
Das GEG stellt bestimmte Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz von Gebäuden, sowohl für Neubauten als auch für bestehende Gebäude. Dazu gehören Maßnahmen wie die Dämmung von Fassaden, Dach- und Kellerdecken, der Austausch alter Fenster und Türen sowie die Optimierung von Heizungs- und Lüftungsanlagen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Wärmeverluste zu minimieren und den Energiebedarf des Gebäudes zu senken.
Darüber hinaus sieht das GEG auch die Integration erneuerbarer Energien vor. So kann z. B. die Installation einer Solarthermieanlage oder von Photovoltaikmodulen dazu beitragen, den eigenen Energieverbrauch zu decken und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.
Was ändert sich ab 2024?
Ab Januar 2024 treten wichtige Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an Heizungsanlagen in Wohngebäuden. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Ziel ist es, den Einsatz fossiler Brennstoffe wie Öl oder Gas zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu erhöhen.
Bestehende Heizungsanlagen, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden, dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Es besteht also keine Verpflichtung, diese bereits installierten Systeme sofort zu ersetzen. Das bedeutet, dass Eigentümer von Altbauten und bestehenden Gebäuden noch Zeit haben, ihre Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien umzustellen.
Wenn Sie eine energetische Sanierung Ihrer Immobilie planen, empfehlen wir Ihnen, sich von einem Experten beraten zu lassen. Insbesondere wenn Sie schon älter sind und für die Sanierung einen Kredit aufnehmen müssten, lohnt sich diese Investition möglicherweise nicht. In diesem Fall kann es sinnvoller sein, über einen Verkauf nachzudenken und sich nach einer altersgerechten Immobilie umzusehen. Ein Immobilienmakler hilft Ihnen bei der Bewertung Ihrer Immobilie, begleitet den Verkaufsprozess und unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten neuen Immobilie.
Das sollten Sie als Interessent beachten
Interessenten sollten bei der Besichtigung einer Immobilie besonders auf die Heizungsanlage achten. Prüfen Sie die genaue Funktionsweise und den Zustand der Heizung. Wenn die Heizungsanlage schon älter ist oder nicht den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht, ist es wichtig, die möglichen Kosten für eine Erneuerung oder Modernisierung zu berücksichtigen. Dies ist besonders relevant, da eine veraltete Heizungsanlage langfristig zu höheren Betriebskosten und einem ineffizienten Energieverbrauch führen kann. Interessenten sollten daher ihre Finanzplanung im Hinblick auf mögliche Investitionen für die Erneuerung der Heizungsanlage berücksichtigen.
Wir von Fuggerstadt Immobilien & Wohnbau stehen Ihnen gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns und klären Sie Ihre Fragen. Wir freuen uns auf Sie!